Hausverwaltung

Zuständig für...

  1. Namen der Miteigentümer
  2. Bezeichnung der Liegenschaft
  3. Bezeichnung der Wohnungen und ihrer Nutzwerte
  4. Erklärung, dass sich die Miteigentümer gegenseitig Wohnungseigentum einräumen
  5. Regelung über die Nutzung der allgemeinen Teile (Hobbyraum, Keller, Garten...)
  6. Notierung von Rücklagen etc.