Hausverwaltung
Zuständig für...
- Auskunft über geplante Investitionen: Die Investitionsrücklage kann durch einfache Mehrheit der Eigentümer beschlossen werden. Achtung: hier sitzt man mit den Hausparteien in einem Boot.
- Auskunft über die Mietzinsreserve
- Miet- und Versicherungsverträge
- Auskunft über die Betriebskosten und deren Aufschlüsselung
- Frühere Beschlüsse der Hauseigentümergemeinschaft
- Schulden von Miteigentümern gegenüber der Hausgemeinschaft
- Zahlungs- und Abgabenverpflichtungen der Hausgemeinschaft oder einzelner Miteigentümer an Dritte (z.B. Behörden)
- Generalvollmachten für die Hausparteien bei Versicherungen, Behörden...
- Auskünfte über Kamine in Zusammenarbeit mit dem Kaminkehrer
- Auskünfte über Abfallstränge gemäß Konsensplänen
- Konsenspläne
- Wohnungseigentumsvertrag. Dieser enthält:
- Namen der Miteigentümer
- Bezeichnung der Liegenschaft
- Bezeichnung der Wohnungen und ihrer Nutzwerte
- Erklärung, dass sich die Miteigentümer gegenseitig Wohnungseigentum einräumen
- Regelung über die Nutzung der allgemeinen Teile (Hobbyraum, Keller, Garten...)
- Notierung von Rücklagen etc.
