Juristische Aspekte
Klären Sie gemeinsam mit dem IMMO-FLÜSTERER folgende Fragen:
- Schlichtes Miteigentum oder parifiziertes Wohnungseigentum ?
- Kaufvertrag und Wohnungseigentumsvertrag erhalten ?
- Grundbuchsauszug überprüft ?
- In welche Pflichten steigt der neue Mit-Eigentümer ein ?
- Kosten der Parifizierung oder Nachparifizierung ?
- Benützungsbewilligung, Fertigstellungsanzeige, Bauaufträge, Widmungen, Konsens-Pläne,...Was ist bisher offiziell genehmigt ?
- Kosten der Kaufvertragserrichtung ?
- Sind die Zusagen des Verkäufers verbindlich und rechtskräftig ?
- Wie stellt man ein Kaufanbot richtig ? Welche Klauseln sind wichtig ?
Bestandteile eines Kaufvertrags
- Name und Daten der Vertragspartner
- Genaue Bezeichnung/Beschreibung des Vertragsgegenstandes
- Übergabetermin und Trennung der laufenden Kosten (z.B. Grundsteuer)
- Wie und wann erfolgt die Zahlung des Kaufpreises?
- Treuhandlösung über die Zahlung des Kaufpreises
- Zusage des Verkäufers über die Lastenfreiheit der Liegenschaft,....auch von außerbücherlichen Lasten und Mietrechten
- Vereinbarung, wer die Kosten der Vertragserrichtung trägt.
- "Aufsandungserklärung" (= Zustimmung des Verkäufers, dass das Eigentumsrecht übertragen ....werden kann - notwendig für die Grundbuchseintragung)
- Beglaubigung der Unterschriften
- Deviseninländererklärung
Begründung von Wohnungseigentum
Im Normalfall sind vier Schritte erforderlich
- Bescheinigung der Baubehörde (bewilligter Einreichplan der MA 37) oder Gutachten eines Sachverständigen über die Anzahl der selbstständigen wohnungseigentumsfähigen Objekte der Liegenschaft.
- Die Nutzwertfestsetzung ("Parifizierung")
- Wohnungseigentumsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag aller Wohnungseigentumsbewerber und Miteigentümer der Liegenschaft, in dem einvernehmlich und zustimmend die Begründung von Wohnungseigentum auf der Liegenschaft vereinbart wird.
- Grundbücherliche Eintragung (Verbücherung) des Wohnungseigentumsvertrages.
Erst mit der Verbücherung wird Wohnungseigentum begründet.
