Juristische Aspekte

Klären Sie gemeinsam mit dem IMMO-FLÜSTERER folgende Fragen:

  • Schlichtes Miteigentum oder parifiziertes Wohnungseigentum ?
  • Kaufvertrag und Wohnungseigentumsvertrag erhalten ?
  • Grundbuchsauszug überprüft ?
  • In welche Pflichten steigt der neue Mit-Eigentümer ein ?
  • Kosten der Parifizierung oder Nachparifizierung ?
  • Benützungsbewilligung, Fertigstellungsanzeige, Bauaufträge, Widmungen, Konsens-Pläne,...Was ist bisher offiziell genehmigt ?
  • Kosten der Kaufvertragserrichtung ?
  • Sind die Zusagen des Verkäufers verbindlich und rechtskräftig ?
  • Wie stellt man ein Kaufanbot richtig ? Welche Klauseln sind wichtig ?

Bestandteile eines Kaufvertrags

  1. Name und Daten der Vertragspartner
  2. Genaue Bezeichnung/Beschreibung des Vertragsgegenstandes
  3. Übergabetermin und Trennung der laufenden Kosten (z.B. Grundsteuer)
  4. Wie und wann erfolgt die Zahlung des Kaufpreises?
  5. Treuhandlösung über die Zahlung des Kaufpreises
  6. Zusage des Verkäufers über die Lastenfreiheit der Liegenschaft,....auch von außerbücherlichen Lasten und Mietrechten
  7. Vereinbarung, wer die Kosten der Vertragserrichtung trägt.
  8. "Aufsandungserklärung" (= Zustimmung des Verkäufers, dass das Eigentumsrecht übertragen ....werden kann - notwendig für die Grundbuchseintragung)
  9. Beglaubigung der Unterschriften
  10. Deviseninländererklärung

Begründung von Wohnungseigentum

Im Normalfall sind vier Schritte erforderlich

  1. Bescheinigung der Baubehörde (bewilligter Einreichplan der MA 37) oder Gutachten eines Sachverständigen über die Anzahl der selbstständigen wohnungseigentumsfähigen Objekte der Liegenschaft.
  2. Die Nutzwertfestsetzung ("Parifizierung")
  3. Wohnungseigentumsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag aller Wohnungseigentumsbewerber und Miteigentümer der Liegenschaft, in dem einvernehmlich und zustimmend die Begründung von Wohnungseigentum auf der Liegenschaft vereinbart wird.
  4. Grundbücherliche Eintragung (Verbücherung) des Wohnungseigentumsvertrages.

Erst mit der Verbücherung wird Wohnungseigentum begründet.